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Pflicht zum Aushang der Alkohollizenz > Steuerrecht

Sehr geehrter Kunde,

für alle Betriebe die alkoholische Getränke verkaufen besteht seit Juli 2019 wieder die Pflicht die Lizenz, die auf den aktuellen Lizenzinhaber lautet, auszuhängen.

Betriebe die im Zeitraum vom 29.08.2017 bis 29.06.2019 Ihre Position eröffnet haben (=Zeitraum in dem die Pflicht zur Beantragung der Lizenz nicht bestanden hat) und alkoholische und hochgradig alkoholische Getränke verabreichen möchten, müssen die Ausstellung der staatlichen Lizenz zum Verkauf alkoholischer Getränke noch innerhalb 31.12.2019 direkt beim Zollamt beantragen.

Anliegend finden Sie das entsprechende Formular für die Beantragung der Lizenz.

Mit freundlichen Grüßen

Psaier Geier Partner

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