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Ermittlung des Warenbestandes zum Jahresende > Steuerrecht

Sehr geehrter Kunde,

für die Erstellung des Jahresabschlusses muss der Wert des Lagerbestandes zum Jahresende exakt erfasst werden. Demzufolge benötigen wir die Menge und den durchschnittlichen Einkaufspreis der zum Jahresende (grundsätzlich der 31.12.2019) noch im Betrieb vorhandenen Vorräte ohne Mehrwertsteuer.

Beiliegend übermitteln wir Ihnen ein entsprechendes Formblatt mit der Bitte um baldige Rücksendung. Wir ersuchen auch den Lagerbestand an Heizöl, Gas, Werbematerial usw. anzuführen.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Psaier EDV GmbH

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