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Wichtige Fälligkeiten > Arbeitsrecht

31.01.2026 Jahresmeldung der Leiharbeiter („somministrazione di lavoro“)
Arbeitgeber, welche Leiharbeiter beschäftigt haben, sind verpflichtet innerhalb 31.01.2026 eine Meldung an die repräsentativsten Gewerkschaftsvertretungen (ASGB, CISL, UIL, CGIL) des Landes zu tätigen. Sollten Sie im Jahr 2025 Leiharbeiter beschäftigt haben, ersuchen wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.
31.01.2026 Jahresmeldung Personalstand bezüglich Invaliden („collocamento obbligatorio“)
Arbeitgeber, welche zum 31.12.2025 mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt haben, sind verpflichtet innerhalb 31.01.2026 dem Arbeitsamt den Personalstand und eventuelle freie Stellen mitzuteilen. Führungskräfte, Lehrlinge und atypische Mitarbeiter sind von der Berechnung ausgenommen. Teilzeit-Beschäftigte werden nur im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden berücksichtigt. Zudem sind gewisse Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Busfahrer oder Pflegepersonal, saisonal Beschäftigte, usw. vom Gesetz ausgeschlossen. Sollte für Sie die Meldung verpflichtend sein, werden wir die entsprechende Meldung durchführen.
30.04.2026 Antrag Beitragsbegünstigung INPS bezüglich Gleichstellungszertifikat („parità di genere“)
Arbeitgeber, welche im Besitz des Zertifikates UNI/PdR 125:2022 für Gleichstellung zwischen Männer und Frauen sind (Art. 46-bis, GvD 198/06 – geändert mit Art. 4, Gesetz 162/21) sind, müssen uns dieses innerhalb 31.03.2026 zukommen lassen, damit wir den entsprechenden Antrag auf Beitragsreduzierung beim Online-Portal des INPS stellen können. Die Beitragsreduzierung beläuft sich auf 1% aller INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zum einem Maximum von 50.000 Euro pro Jahr.
Freundliche Grüße
Kanzlei Psaier Geier Partner

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