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Sehr geehrter Kunde,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Entgelttransparenz.
Zudem finden Sie im Anhang den Leitfaden der Gleichstellungsrätin, welcher praktische Hinweise für die Erstellung von Stellenanzeigen im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung enthält.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Psaier Geier Partner
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