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Sehr geehrte Kunden,
wir erinnern daran, dass für alle Arbeitnehmer mit berufsspezialisierendem Lehrvertrag die gesetzlich vorgesehene Ausbildung sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Schulung verpflichtend durchzuführen sind und dies vermehrt von den Behörden kontrolliert wird.
Die Ausbildung:
- muss innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen;
- ist entsprechend zu dokumentieren und zu registrieren;
- umfasst sowohl die interne als auch die externe Ausbildung (*Teilnahmebestätigungen
sind aufzubewahren!!*)
Eine unterlassene Ausbildung kann folgende Konsequenzen haben:
- verwaltungsrechtliche Sanktionen bei Kontrollen;
- Nachforderungen von Beiträgen;
- Umwandlung des Lehrverhältnisses in ein normales Arbeitsverhältnis, mit möglichen Lohnnachzahlungen.
Wir empfehlen daher allen Betrieben, die Situation ihrer Lehrlinge zu überprüfen und gegebenenfalls noch ausstehende Schulungen zeitnah zu organisieren.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Freundliche Grüße
Kanzlei Psaier Geier Partner
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