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Erinnerung Ausbildungsplan berufsspezialisierende Lehre > Arbeitsrecht

Sehr geehrte Kunden,
wir erinnern, dass im Zuge der berufsspezialisierende Lehre neben einem praktischen Teil (= Ausübung der Arbeit), auch eine theoretische Ausbildung vorgesehen ist, welche sich in einen berufsbezogenen und einen fächerübergreifenden Bereich aufteilt. Die vorgesehene Ausbildung ist zum einen im individuellen Ausbildungsplan der einzelnen Mitarbeiter festzuhalten und zum anderen mit Tagesberichten und Teilnahmebescheinigungen der externen Kurse zu dokumentieren.
Im Anhang finden Sie die Vorlage, welche die Provinz Bozen auf ihrer Seite https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1041284 zur Verfügung stellt. Bitte den Ausbildungsplan und eventuelle Teilnahmebescheinigungen von externen Kursen aufbewahren, da diese bei eventuellen Kontrollen vorgewiesen werden müssen und bei Verstößen die Aberkennung des Lehrverhältnisses (inklusive Rückzahlung der INPS-Beiträge) zur Folge haben kann.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Psaier Geier Partner

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