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Haushaltsgesetz 2023 > Arbeitsrecht

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen unser aktuelles Rundschreiben, um Sie über wichtige Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2023 zu informieren.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Benzinbonus von € 200, welcher auch im heurigen Jahr den lohnabhängigen Mitarbeitern in Form von Tankgutscheinen zuerkannt werden kann und nicht zur Höchstgrenze der Sachentlohnungen gezählt werden muss, für 2023 bestätigt wurde.
Der maximal zulässige Höchstwert von steuer- und abgabenfreien Sachentlohnungen (fringe benefit), welcher 2022 auf 3.000 € angehoben worden ist, kehrt im Jahr 2023 wieder auf den üblichen Wert von € 258,23 zurück.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner

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