Sehr geehrte Kunden,
nachfolgend finden Sie einige Neuigkeiten, bzw. Erinnerungen:
1. Aufgrund zunehmender Kontrollen seitens des INPS möchten wir sie daran erinnern, dass Mitarbeiter am Tag des Krankheitsbeginns zum Arzt gehen müssen um das entsprechende Zertifikat zu erhalten und die vollständige Auszahlung des Krankengeldes zu garantieren. „Einen Tag zurückgehen“ geht nur im Falle von Hausvisiten. Dies müssen wir ab der Lohnabrechnung Juli 2025 berücksichtigen, d.h. dass de-facto ein Urlaubstag aufgebraucht wird.
2. Die Handelskammer Bozen möchte Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigte, welche Praktikanten (auch Orientierungspraktika) im Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 anstellen, fördern. Im Anhang finden Sie das entsprechende Rundschreiben der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen. Das Ansuchen muss vom Betrieb eingereicht werden und kann nicht von uns abgewickelt werden.
3. Im Juli 2025 ist die zweite Rate des Una-Tantums, welches der Kollektivvertrags des Handels vorsieht, fällig.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner |
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