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Sehr geehrter Kunde,
das INPS hat mit Rundschreiben 92/2026 eine neue Regel zum Beginn der Krankschreibung veröffentlicht.
Ab dem 04.09.2026 gilt: Auch bei Untersuchung in der Arztpraxis (nicht nur bei Hausbesuchen) darf der Arzt den Tag vor der Untersuchung als Krankheitsbeginn eintragen, wenn:
- Im Zertifikat im Feld „dichiara di essere amalato dal…” bzw. „der Arbeitnehmer erklärt, krank zu sein ab…“ der Vortag eingetragen ist, und
- dieser Vortag kein Feiertag, Samstag oder Sonntag ist.
Dies gilt auch für Folge- bzw. Rückfallzertifikate.
Kurzer Hintergrund: Diese Möglichkeit, einen Tag zurückzudatieren, gab es bereits früher. Zeitweise war eine solche Rückdatierung bei Krankschreibungen nach Praxisbesuchen nicht mehr möglich. Mit dem aktuellen Rundschreiben wird sie nun wieder neben den Hausbesuchen auch für Praxisbesuche erlaubt.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um die derzeit gültige Regelung. Ob das INPS diese Auslegung beibehält oder künftig wieder ändert, ist offen. Wir empfehlen daher, diese Information vorerst nur innerhalb der HR-Verantwortlichen zu teilen, um bei etwaigen künftigen Änderungen Missverständnisse zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Kanzlei Psaier Geier Partner
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