Neue Frist für den zweijährigen Vorabvergleich > Steuer- und Arbeitsrecht
Sehr geehrter Kunde,
anbei unser Rundschreiben „Neue Frist für den zweijährigen Vorabvergleich (“concordato preventivo biennale”.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner