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Punkteführerschein Bauwesen > Steuer- und Arbeitsrecht

Sehr geehrter Kunde,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Einführung des Punkteführerscheines im Bauwesen.
Diese neue Pflicht umfasst NICHT NUR „REINE“, sondern alle Unternehmen, unabhängig von der Art der Tätigkeit (sei es Reinigung, Kontrolle, Instandhaltung, usw.), die auf einer Baustelle arbeiten (einschließlich aller Handwerker wie Elektriker, Hydrauliker, Montagetischler, usw.). Auch Einzelunternehmen ohne Angestellte.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, müssen Sie vor dem 1. Oktober 2024 die Eigenerklärung im Anhang per PEC an folgende Adresse schicken: dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner

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