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Vereinbarung Smartworking > Arbeitsrecht

Sehr geehrte Kunden,
da die vereinfachte Meldung des smart working nicht über den 31/12/2022 hinaus verlängert wurde, muss ab Jänner 2023 das ordentliche Meldeverfahren angewendet werden, welches die Hinterlegung eines Abkommens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der entsprechenden Online-Plattform des Arbeitsministeriums vorsieht. Deshalb möchten wir Sie bitten, die Vorlage für das Abkommen im Anhang für jene Arbeitnehmer, welche sich im smart working befinden, zu vervollständigen und uns zukommen zu lassen, damit wir alles hinterlegen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner

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